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Urlaubsrechner nach Bundesurlaubsgesetz

Das Gesetz garantiert 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Was das für Ihre Woche und ein angefangenes Jahr bedeutet, rechnet dieses Formular aus. Ohne Anmeldung, die Zahlen bleiben im Browser.

Urlaubsanspruch
20 Arbeitstage

Gerechnet wird das gesetzliche Minimum, umgelegt auf Ihre Arbeitswoche. Steht in Ihrem Vertrag mehr, gilt der Vertrag – tragen Sie die Zahl oben ein.

Die Rechenregel

§ 3 BUrlG nennt 24 Werktage und meint damit eine Sechs-Tage-Woche. Pro Wochenarbeitstag ergibt das vier Urlaubstage: Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20, bei drei Tagen pro Woche 12. Wer nur einen Teil des Jahres beschäftigt ist, bekommt nach § 5 BUrlG für jeden vollen Monat ein Zwölftel; ein halber Tag oder mehr wird auf einen ganzen aufgerundet.

Die volle Wartezeit von sechs Monaten, Sonderfälle beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte und tarifliche Extras bildet der Rechner bewusst nicht ab; da lohnt der Blick in Vertrag und Tarif. Für Minijobber gilt die Regel übrigens genauso – mehr dazu auf der Seite Minijob und Stundenzettel.

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