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Zeiterfassung auf der Baustelle: Was für Baubetriebe Pflicht ist

Stand: 2026-07-18

Wenn es um die Zeiterfassungspflicht geht, ist das Baugewerbe ein Sonderfall, nur anders, als die Werbung suggeriert. Baubetriebe müssen nicht auf das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz warten oder sich vor ihm fürchten: Für den Bau gilt die harte Aufzeichnungspflicht seit 2015.

Was heute schon Pflicht ist

Das Baugewerbe steht in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Damit greift § 17 Mindestlohngesetz für alle gewerblichen Beschäftigten auf der Baustelle:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen,
  • spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach der Arbeitsleistung,
  • zwei Jahre aufbewahren, prüfbereit.

Dazu kommt die Sofortmeldepflicht: Neue Beschäftigte müssen im Baugewerbe schon bei Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung gemeldet sein, nicht erst mit der ersten Abrechnung. (Begrenzte Erleichterungen bei der Aufzeichnung gibt es nur für Beschäftigte mit höheren verstetigten Monatsgehältern.)

Wer das kontrolliert

Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) prüft Baustellen regelmäßig und unangekündigt. Fehlende oder lückenhafte Aufzeichnungen sind dabei kein Kavaliersdelikt: Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Und ein Stundenzettel, der freitags aus dem Gedächtnis für die ganze Woche ausgefüllt wurde, hält einer Prüfung schlecht stand: formal zu spät, inhaltlich angreifbar.

Was das neue Gesetz zusätzlich bringt

Für Baubetriebe ändert der Referentenentwurf weniger, als man denkt: Die Aufzeichnungspflicht besteht längst. Neu wäre vor allem die elektronische Form mit taggleicher Erfassung. Sie greift nach den Übergangsfristen je nach Betriebsgröße erst Jahre nach Inkrafttreten; für Betriebe bis 10 Beschäftigte nie. Wer die MiLoG-Pflicht heute sauber digital erfüllt, erfüllt den Entwurf praktisch mit.

Warum der Bau an der Praxis scheitert, nicht am Recht

Die Baustelle ist der schwierigste Ort für Zeiterfassung, den es gibt: Kolonnen auf wechselnden Baustellen, Subunternehmer, kein Büro, oft kein Empfang im Rohbau oder Keller. Terminals an jeder Baustelle sind unbezahlbar; die Zettelwirtschaft ist das, was der Zoll am liebsten zerpflückt; und eine App, die Netz braucht, fällt genau dort aus, wo gearbeitet wird.

Praktisch funktioniert, was die Hürde für die Kolonne minimal macht: ein ausgedruckter QR-Code im Baucontainer oder am Materiallager. Scannen, PIN, eingestempelt, fertig. Genau dafür haben wir BriefQR gebaut: funktioniert offline und synchronisiert später, jede Buchung ist eindeutig einer Person zugeordnet (ohne Fingerabdruck-Scanner am Bauzaun), und die Stunden landen per Export in der Lohnabrechnung statt auf Papier.

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