Woran Überstunden-Streit wirklich hängt
Vor Gericht scheitern Überstunden-Klagen selten am Rechnen und fast immer am Nachweis: Wer wann wie lange gearbeitet hat, muss belegbar sein. Genau deshalb ist die Erfassungspflicht für beide Seiten nützlich. Ein Betrieb, der Beginn, Ende und Dauer sauber erfasst, hat den Streitfall meist schon entschärft, bevor er entsteht.
Zuschläge von 25 oder 50 Prozent stehen in vielen Tarifverträgen, aber in keinem Gesetz. Der Rechner nimmt deshalb den Zuschlag, den Sie ihm geben, und behauptet keinen.
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