Zeiterfassung im Handwerk: Was Pflicht ist und was Verkäufer dazudichten
Stand: 2026-07-20
Diese Seite ordnet die Rechtslage für Handwerksbetriebe ein – und zwar nüchtern, denn das Handwerk bekommt gerade besonders viel Angst-Werbung ab. Die Kurzfassung: Erfassen müssen Sie längst. Elektronisch müssen die wenigsten, viele nie.
Was heute gilt
Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 müssen alle Betriebe Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Die Form ist frei; der Zettel in der Werkstatt erfüllt die Pflicht genauso wie eine App.
Strenger wird es an zwei Stellen:
- Baunahes Handwerk. Wer Bauleistungen erbringt – Maurer, Dachdecker, Elektro auf der Baustelle, Gerüstbau –, fällt unter das Baugewerbe des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Dann gilt § 17 MiLoG: spätestens am siebten Kalendertag dokumentiert, zwei Jahre aufbewahrt, geprüft vom Zoll. Details auf der Bau-Seite.
- Minijobber. Für sie gilt § 17 MiLoG in jedem Gewerk, auch beim Friseur und in der Tischlerei. Wie der Stundenzettel dafür aussehen muss, steht unter Minijob-Stundenzettel.
Was das neue Gesetz ändern würde
Der Referentenentwurf verlangt die elektronische, taggleiche Erfassung – aber gestaffelt nach Betriebsgröße, und da liegt das Handwerk günstig. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe hat weniger als zehn Beschäftigte und wäre damit dauerhaft ausgenommen; Papier bliebe erlaubt. Betriebe mit 10 bis 49 Leuten hätten nach Inkrafttreten sechs Jahre Zeit. Rechnen Sie Ihren Fall im Fristen-Rechner durch, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Wer Ihnen am Telefon erzählt, ab nächstem Jahr drohten Bußgelder, wenn Sie jetzt keine Software kaufen: auflegen. Das Gesetz ist nicht beschlossen, die Fristen laufen ab Inkrafttreten, und für kleine Betriebe kommen sie gar nicht.
Das eigentliche Problem: die Baustelle, nicht das Gesetz
Handwerker-Arbeitszeit entsteht selten in der Werkstatt. Sie entsteht beim Kunden, auf der Baustelle, unterwegs zwischen zwei Terminen. Der Zettel wird freitags aus dem Gedächtnis ausgefüllt, die Chefin tippt sonntags alles in die Lohnabrechnung ab, und bei der Frage „war der Azubi am Dienstag acht oder sechseinhalb Stunden da?” wird geraten.
Wenn Sie das digital lösen wollen – aus Komfort, nicht aus Panik –, muss die Lösung zur Kolonne passen: kein Terminal im Betrieb, an dem niemand vorbeikommt, sondern etwas am Einsatzort. Wir bauen dafür BriefQR: ein QR-Code im Firmenwagen oder beim Kunden, scannen, PIN, eingestempelt; funktioniert auch ohne Empfang und exportiert die Stunden in die Lohnabrechnung. Ob sich das für Ihre Betriebsgröße lohnt, sagt Ihnen der Vergleich ehrlicher als jede Anzeige.
Redaktionelle Information, keine Rechtsberatung. Quellen: Zoll: Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG · Übersicht Gesetzesstand · Übergangsfristen.