Zeiterfassung nach Branche
Die Pflichten unterscheiden sich stärker nach Branche als nach Betriebsgröße: In den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes prüft der Zoll seit 2015, während andere „nur" die BAG-Pflicht trifft. Hier sind die acht, die wir im Detail aufbereitet haben.
Bau
§ 17 MiLoG gilt schon heute
Harte Aufzeichnungspflicht seit 2015, Zollkontrollen, Sofortmeldung.
Gebäudereinigung
§ 17 MiLoG gilt schon heute
MiLoG-Pflicht, verteilte Objekte, kein fester Arbeitsplatz.
Wach- und Sicherheitsgewerbe
§ 17 MiLoG gilt schon heute
MiLoG-Pflicht, Nachtposten, Wachbuch und Zeiterfassung sind zweierlei.
Gastronomie
§ 17 MiLoG gilt schon heute
MiLoG-Pflicht, Minijobs, geteilte Dienste.
Außendienst / Logistik
§ 17 MiLoG gilt schon heute
Spedition und Logistik unter § 2a; Vertrieb unter der BAG-Pflicht.
Handwerk
Meist unter 10 Beschäftigte und damit dauerhaft von der E-Pflicht befreit.
Pflege
Eigene Aufzeichnungspflicht über den Pflegemindestlohn, Tourenproblem.
Einzelhandel
Minijob-Pflichten, Schichten, Filialen.
Ihre Branche fehlt? Die Grundregeln stehen im Gesetzes-Tracker und in den Übergangsfristen; Ihren konkreten Fall beantwortet der Fristen-Rechner.